Kündigungsfrist Wohngebäudeversicherung

Da es sich bei der Wohngebäudeversicherung nicht um eine Pflichtversicherung handelt, kann sie gekündigt werden, ohne Vorlage eines Nachweises über einen anderweitigen Versicherungsschutz. Allerdings sind die vertraglich vereinbarten Kündigungszeiten einzuhalten. Eine ordentliche Kündigung muss spätestens drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit gekündigt werden. Üblicherweise werden die Verträge einer Wohngebäudeversicherung mit einer zunächst fünfjährigen Laufzeit versehen, die sich automatisch verlängert, wenn keine Kündigung erfolgt. Will man einen Wechsel des Versicherungsunternehmens durchführen, muss man diese Kündigungsfrist einhalten. Eine außerordentliche Kündigung ist dann möglich, wenn ein Schaden zu regulieren war.

In diesem Fall hat der Versicherungsnehmer das Recht, innerhalb eines Monats ohne Einhaltung einer weiteren Frist den Vertrag zu kündigen. Diese Möglichkeit der sofortigen Kündigung gibt es auch beim Wechsel der Eigentumsverhältnisse. Der neue Eigentümer kann die bestehende Versicherung sofort oder zum Ablauf des Versicherungsjahres kündigen. Falls die Immobilie mit einer Hypothek belastet ist, für die das Kreditinstitut eine Gebäudeversicherung als Voraussetzung für die Genehmigung verlangt hat, muss vor der Wirksamkeit der Kündigung die Zustimmung des Kreditinstitutes eingeholt werden.

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